Übersicht Art. 15a B-VG-Vereinbarungen
Art. 15a B-VG-Vereinbarungen für alle österreichischen Nationalparks. Die einzelnen Vereinbarungen sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes (>> www.ris.bka.gv.at) erhältlich.
1. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes und der Förderung des Nationalparks Hohe Tauern, BGBl. Nr. 570/1994
2. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel BGBl. Nr. : Gesetz wurde nicht verlautbart /1993 - wurde ersetzt durch: Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen, BGBl. Nr. 75/1999
3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen samt Anlagen BGBl. Nr. I 17/1997
4. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen samt Anlagen, BGBl. I 51/1997
5. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal samt Anlage, BGBl. Nr. I 58/1998
6. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse samt Anlage, BGBl. Nr. 107/2003
03.05.2011,


